Wie Sie Ihre Handwerkerrechnung steuerlich absetzen

Seit dem 01.01.2009 können Dienstleistungen von Handwerkern (nur die Lohnkosten) von bis zu 1200 € pro Jahr steuerlich abgesetzt werden.
Handwerksleistungen sind bis zu 6000 € steuerlich absetzbar, wovon das Finanzamt 20%, also 1200 € erstattet.

Wichtig:
  • Auf der Rechnung müssen die Lohnkosten getrennt aufgeführt werden
  • Die ausgewiesene Mehrwertsteuer muß enthalten sein
  • Material- und andere Kosten müssen voneinander getrennt aufgeführt werden

Die Rechnung muss auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen werden. Zudem muss man den Zahlungsbeleg mit der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Anerkannt werden Modernisierungs-, Renovierungsarbeiten und Erhaltungs-maßnahmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Mieter, die Handwerkerleistungen in Ihrem Privathaushalt durchführen.

Der steuerliche Abzug ist nicht möglich, wenn die Handwerkskosten schon als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder sonstige Belastungen aufgeführt wurden. Die Förderung kann nur einmal pro Haushalt eingereicht werden.

Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, rufen Sie uns an oder sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.